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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Gliederungsübersichten KatS-Einheiten der Länder | 24 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 769669 | ||
| Datum | 07.08.2013 15:51 MSG-Nr: [ 769669 ] | 2999 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. nur wird derjenige, der solch eine Übung bestellt, auch die Ausrichtung bezahlen müssen. Dafür sollte Geld im Kreishaushalt vorhanden sein. Ggf. durch Umschichtung von Mitteln aus irgend welchen Zuschussetats für Feuerwehrbeschaffungen. Bringt ja nichts, wenn laufend neue Fahrzeuge gekauft werden, aber keiner die vorhandenen richtig einsetzen kann... Geschrieben von Uwe S. ... zumal die örtlichen Streifenhörnchen auf Rückfrage vermutlich versichern würden, dass die geplanten Übungsinhalte im Prinzip ja beherrscht werden, da sie zum regulären Geschäft gehören. Dann würde ich mir das schriftlich geben lassen. Und wenn es dann im Fall der Fälle nicht funktioniert... Wie gesagt 95% der FF-Führungskräfte werden schon alleine mit der Planung des Marsches überfordert sein... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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