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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§ | 30 Beiträge | ||
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 769420 | ||
Datum | 05.08.2013 18:15 MSG-Nr: [ 769420 ] | 7859 x gelesen | ||
Hallo Uli, da das kein "typisches" Feuerwehrgerät ist, sondern eher was aus der Bau- oder Abfallwirtschaft, haben die entsprechenden Firmen, die sowas normalerweise herstellen, evtl. gar nicht gemerkt, dass das eine Ausschreibung ist, die sie interessieren könnte, weil sie schon mit der Bezeichnung "AB Ladeboden nach DIN 14505 für WLF 26" nichts anfangen konnten. Bei denen heißt das Ding wahrscheinlich "20 Fuss Flachbett für Hakengerät mit Bracken und Rampe, 12,0 to zGG" o.ä.. Wir haben mal ein "Ersatzquartier Wasserralle" ausgeschrieben. Trotz "Werbung" (Schau mal rein, da is´ was) bei diversen Firmen, hatten wir auch Null Bieter. Die haben alle nur den Titel gelesen und dann abgeschaltet. Dass es um den lange angekündigten Umbau eines Regenrückhaltebeckens ging, hat keiner begriffen. Kein Wunder bei dem Namen. Gruß, Jens | ||||
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