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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer
| 60 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768518 | ||
| Datum | 25.07.2013 19:23 MSG-Nr: [ 768518 ] | 13203 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt?Deshalb habe ich Facebook genutzt, um, auch als selbsternannter und unterbezahlter Forumsgleichstellungsbeauftragter, die Missstände aufzuzeigen: Ich möchte dezent anregen, dass der LFV da zusammen mit dem Staatsmysterium noch nachbessert. Diese Regelung verstößt nämlich mit der Beschränkung auf die gelbe Grundfarbe deutlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Frauen (und solche, die es sein wollen) wird so z.B. die Möglichkeit genommen, Dachaufsetzer im Hello-Kitty-Style zu nutzen. Auch die Farbvorlieben Homosexueller werden keineswegs berücksichtigt, ebenso wie Parteizugehörigkeiten abseits der FDP. Diese anderen Farben würden aber den Sinn und Einsatzzweck der Aufsetzer in keinster Weise einschränken, so dass die Beschränkung auf Gelb rechtswidrig ist. Außerdem ist der Nachwuchswerbung und Öffentlichkeitsarbeit mit solchen Diskriminierungen ein großer Stein in den Weg gelegt. Ich hoffe, der LFV wird seiner Rolle hier gerecht und erreicht eine baldige Überarbeitung und Verbesserung dieses Missstandes. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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