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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen22 Beiträge
AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen767250
Datum12.07.2013 17:45      MSG-Nr: [ 767250 ]8354 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Bis jetzt haben wir noch keine DL benötigt, hätten auch keinen Platz dafür. Aber wenn die Brandschutzbedarfspläne den Kauf einer solchen ergeben, dann muss die Gemeinde wohl in den sauren Apfel beissen.
Warum eigentlich? Klar, rechtlich dazu verpflichtet. Aber welche Instanz gibt es eigentlich in Deutschland, die das kontrolliert? Und was macht eine Gemeinde, der vom Land Investitionen per Entschuldungsvertrag verboten wurden? Welches "Gesetz" (Brandschutzgesetz versus der Vertrag) gelten denn da jetzt höher? Und wieder, wer entscheidet das?

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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