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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht Köln kippt Feuerwehr-Gebührensatzung | 1 Beitrag | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 767002 | ||
Datum | 10.07.2013 11:36 MSG-Nr: [ 767002 ] | 2496 x gelesen | ||
Hallo zusammen, in seinem Urteil vom 1. März 2013 hat das Verwaltungsgericht Köln die Gebührensatz der Stadt Köln über die Kosten von Feuerwehreinsätzen für nichtig erklärt, da neben den tatsächlich für den konkreten Einsatz entstandenen Kosten auch Vorhalte- bzw. Bereithaltekosten mit eingerechnet wurden. Das ist nach Ansicht der Verwaltungsgerichts unzulässig. Das gesamte Urteil gibt es hierNRWE Wer keine Lust hat, das gesamte Urteil zu lesen, kann hier eine Zusammenfassung im Kölner Stadtanzeigernachlesen. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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