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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorSven8 G.8, Blankenstein / Thüringen766707
Datum06.07.2013 13:32      MSG-Nr: [ 766707 ]15218 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Hallo
    Ich hätte mal eine Frage:

    Welche Versicherung (wenn es das überhaupt gibt), kommt eigentlich für den entstandenen Schaden nach einer Notfall-Türöffnung auf?

    Nach Absprache mit dem Pflegedienst sollte es seeeehr zügig passieren!
    Wohnung lag im 3.OG.

    Mangels Türöffnungs-Set wurde dann das Halligan ausgepackt. Naja, schnell ging´s schon, aber die Tür...!?

    Gruß Sven

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