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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie müssen die Wehren einer Samtgemeinde aufgestellt sein? | 22 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Goslar / NDS | 766487 | ||
Datum | 03.07.2013 19:52 MSG-Nr: [ 766487 ] | 8824 x gelesen | ||
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Passage zur Feuerwehrverordnung vom 30. April 2010 für das Land Niedersachsen. Es handelt sich um den folgenden Abschnitt: § 1 Aufbau (2) In einer Gemeinde mit bis zu zehn Ortsfeuerwehren sind zur Sicherstellung des überörtlichen Brandschutzes mindestens zwei Ortsfeuerwehren als Stützpunktfeuerwehren einzurichten. Wie sieht diese Regelung bei einer Samtgemeinde aus drei Teilgemeinden und insgesamt 7 Ortswehren aus? Sind von diesen sieben Ortswehren immer noch zwei Wehren als Stützpunkt auszustatten? Gibt es Möglichkeiten seitens der Politik nur noch eine der sieben Ortswehren als Stützpunkt auszustatten und die restlichen sechs Ortswehren als Feuerwehr mit Grundausstattung? Kann dieses gegen den Willen der Ortswehr geschehen? Welche Fahrzeugkombination ist also möglich um als Feuerwehrstützpunkt geführt zu werden? 1. LF 8 + HLF 10/10 2. LF 8 + TLF 2000 (Bei dieser Kombination bin ich mir eigentlich sicher, dass es bei einem Stützpunkt bleibt) 3. ELW 1 + HLF 10/10 (Ich denke dieses wäre eine Feuerwehr mit Grundausstattung) Vielen Dank für eure Hilfe! | ||||
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