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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEuropaweite Ausschreibung nicht mehr notwendig6 Beiträge
AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen766375
Datum02.07.2013 15:06      MSG-Nr: [ 766375 ]5270 x gelesen

Eben als PM des DRK LV Westfalen-Lippe Nr. 31/2013 hjerausgegeben

Durchbruch auf europäischer Ebene für Rettungsdienst in NRW

Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Ministerrat zur Novellierung des europäischen Vergaberechtes haben zu einem Durchbruch bei der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst geführt. Das bedeutet: Künftig sind europaweite Ausschreibungen für den Rettungsdienst nicht mehr notwendig.

Mit ihrer Entscheidung haben Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes gewürdigt. So kann die Notfallrettung direkt an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und andere gemeinnützige Organisationen übertragen werden, erläutert der Präsident des DRK-Landesverbandes Nordrhein Hans Schwarz das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen des DRK in Nordrhein-Westfalen.

Rettungsdienst und Katastrophenschutz gehören zusammen. Es ist gut, dass die europäischen Institutionen dies anerkannt haben und damit die erforderliche Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen bei unserer Arbeit weiterhin ermöglichen, freut sich der Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe Dr. Jörg Twenhöven über den gemeinsamen Brüsseler Erfolg.

Der jetzt gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Danach bedarf er der formellen Beschlussfassung durch den Ministerrat.

Nach ihrer Veröffentlichung kann die Richtlinie direkt im Rettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die Landesregierung hatte im Vorfeld signalisiert, eine Bereichsausnahme im Landesrettungsgesetz umzusetzen, wenn diese auf europäischer Ebene beschlossen werde.

Gemeinsam können wir nun endlich die im Rettungsdienst bewährten Strukturen erhalten, indem wir diese europarechtssicher gestalten, so Dr. Jörg Twenhöven.

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