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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Steine gegen Feuerwehrleute bei Übung | 45 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 765038 | ||
Datum | 14.06.2013 13:19 MSG-Nr: [ 765038 ] | 6618 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan K. Die Idee seine (noch existierende) Lebensgrundlage, sei es jetzt Nahrung oder ein Deich als Schutz vor Wasser, bis zur höchstmöglichen Eskalationsstufe der Gewalt gegen "Schädlinge" (mutmaßliche Diebe, ggf. Räuber, Hausfriedensbrecher, im Fall der Deiche mind. Sachbeschädigung bis ... versuchte Körperverletzung? versuchter Mord -gibts das?-) zu schützen hat noch nichts mit der Bestrafung für eine Tat (Justiz) zu tun, sondern ist simples Abwehren einer Gefahr. § 318 StGB (1) Wer Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre oder dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigt oder zerstört und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder 2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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