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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Verlegung mit der Bahn | 64 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 764669 | ||
Datum | 10.06.2013 22:13 MSG-Nr: [ 764669 ] | 16857 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias B. Das Ladmaß nach EBO läßt eine Höhe von 4,65m als Gesamthöhe zu. Eigentlich sollte es. Problem: Das Lichtraummaß, das quasi verhindert, dass der Waggon kippt, wenn ich das richtig verstanden hab... Und da ist es nunmal so, dass bei 4,65m über Schienenoberkante nur noch eine Breite von ca. 1,38m zur Verfügung steht. Sprich dein LF10-Kats müsste sich oben auf 1,38m verschmälern. Da es das nicht tut kann es mit diesen Wagen NICHT transportiert werden. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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