Hallo Anton,
Geschrieben von Anton K.
Nun würde ich gerne mal wissen, wieeine Alarmierung dieser Kontingente abläuft.
ist eigentlich (relativ) einfach:
Landkreis braucht überörtliche Hilfe, K-Fall ist erklärt => Anforderung eines Kontingents bei der eigenen Bezirksregierung
Bezirksregierung wählt ein Kontingent aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich aus und alarmiert den Ansprechpartner FüGK aus dem betreffenden Landkreis, dieser setzt sich mit seinen Kontingentführern in Verbindung, die widerum das Kontingent aufstellen, alarmieren/ verständigen...
alternativ: Bezirksregierung hat keine eigenen Kräfte (mehr) und verständigt BayStMI, dieses widerum eine andere Bezirksregierung, diese wählt ein Kontingent aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich aus und alarmiert den Ansprechpartner FüGK aus dem betreffenden Landkreis, dieser setzt sich mit seinen Kontingentführern in Verbindung, die widerum das Kontingent aufstellen, alarmieren/ verständigen...
Geschrieben von Anton K.
Fordern die betroffenen Landkreise diese Hilfeleistungskontingente an oderr muß der Landrat des hilfswilligen Landkreises seine Kontingente anbieten.
Zum Thema "anbieten" gibt's eine aktuelle E-Mail des BayStMI von dieser Woche: genau das wollen sie eben nicht! Die erforderlichen Kontingente werden ausgewählt und von den zuständigen Stellen in Marsch gesetzt.
Ich hoffe ich konnte helfen (und es ist nicht zu wirr, was ich da geschrieben habe) :-)))
Gruß
Markus
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