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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Yelp, Heckwarnleuchten und anderes | 31 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 763597 | ||
Datum | 31.05.2013 17:02 MSG-Nr: [ 763597 ] | 21488 x gelesen | ||
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Mehr dazu in der "48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" - BR-DrS 445/13 Die wichtigsten Änderungen für Einsatzfahrzeuge, anderes wird natürlich auch geändert, in Kürze: Das "Blaulicht" für Einsatzfahrzeuge der BAG und des Luftfahrtbundesamtes werden legalisiert, Polizeifahrzeuge sollen ein Anhaltesignal ("Yelp" und rotes Blinklicht) bekommen, das allerdings nicht zusammen mit dem Blaulicht betrieben werden darf. An Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht soll generell eine Heckwarnanlage zulässig sein (mit 3 syncron blinkenden Leuchten), und an allen Einsatzfahrzeugen (auch mit weniger als 6 m Länge) sollen Konturmarkierungen nach ECE 104 zulässig sein. Ich persönlich denke, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [31.05.13 17:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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