alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAuflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen763561
Datum30.05.2013 17:49      MSG-Nr: [ 763561 ]4598 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Ein Panikschloss.

Das in beide Richtungen wirkt!?
Ich habe den beitrag so verstanden, dass der zweite Rettungsweg für die Garage die Tür in den Treppenraum ist...

Woher weiß das Panikschloß dann, von welcher Richtung es öffnen udn von welcher schließen soll? :-)

Und ich glaube auch kaum, dass der Threadopener meinte, die Treppe etc. erst im Einsatzfall einzuhängen, sondern diese standardmäßig dort fest zu installieren.

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

Geändert von Christian F. [30.05.13 17:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 30.05.2013 17:24 Hans7 K.7, München
 30.05.2013 17:42 ., Thierstein und Magdeburg
 30.05.2013 17:49 Chri7sti7an 7F., Fürth
 30.05.2013 18:23 ., Thierstein und Magdeburg
 31.05.2013 01:00 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.05.2013 01:12 ., Thierstein und Magdeburg
 02.06.2013 22:36 Marc7o S7., Niederneisen
 02.06.2013 22:53 Marc7o S7., Niederneisen

0.136


Auflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt