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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761811 | ||
Datum | 11.05.2013 18:24 MSG-Nr: [ 761811 ] | 18814 x gelesen | ||
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hallo, Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr quittiert nach einem Einsatz wutentbrannt seinen Dienst, in dem er seinen Funkmeldeempfänger dem Kommandanten in die Hände gibt und dabei erklärt er trete aus. Am nächsten Tag, der FW-Angehörige hat eine Nacht drüber geschlafen, zieht er seinen Antrag auf Entlassung zurück. Dieses Vorgehen kommt (leider) hin und wieder vor. Für die weitere Betrachtung möchte ich mich auf die Rechtslagen in Baden-Württemberg beschränken. Im Feuerwehrgesetz von BaWü steht im § 13 - Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes u.A.: (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn Ich denke in diesem Beispiel kommt der Punkt 2 zu tragen. Der Vorgang des FME auf den Tisch legen und dabei zu erklären das man austritt dürfte ein formell korrekter Antrag auf Entlassung sein. Interessant ist jetzt der weitere Fortgang. Der Bürgermeister hat ihn ja noch nicht entlassen. Er ist ja rechtlich noch Mitglied der Feuerwehr. - Wie wirksam ist da nun das Zurückziehen des Entlassungsantrages? - Kann man da ohne weiteres zurücktreten solange der Bürgermeister noch nicht zugestimmt hat? - Oder hat die Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Erklärung "ich trete aus" die Möglichkeit den Feuerwehrangehörigen egal ob der es dann nicht will doch zu entlassen? Ach ja - um Gerüchten vorzubeugen. Ich hab den mir von der Gemeinde zur Verfügung gestellten FME in betriebsbereit in der Tasche und werde auch weiterhin meine Dienstpflichen nachkommen ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de
Geändert von Jürgen M. [11.05.13 18:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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