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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 228 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 761534 | ||
Datum | 08.05.2013 08:13 MSG-Nr: [ 761534 ] | 143209 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus M. Da dieser Weg dann der Allgemeinheit eigentlich nicht mehr für Verkehrszwecke zur Verfügung steht und die Zugänglichkeit mit Fahrzeugen zumindest durch die Beschilderung eingeschränkt war, ist es für mein Verständnis kein öffentlicher Verkehrsraum mehr. Da irrst du leider. Ein Schild alleine ändert gar nix. Erst wenn ein Bereich komplett abgesperrt ist, z.B. mit Schranke oder Zaun und die Schranke geschlossen ist bzw. eine Zutrittskontrolle herrscht (z.B. Werksgelände), ist es kein öffentlicher Verkehrsraum mehr. Diese Erfahrung mußten schon einige machen, die meinten, ihrem Nachwuchs auf Feld- und Waldwegen oder Supermarktparkplätzen am Wochenende das Fahren beibringen zu wollen. Da war dann der eigentlich nur für LoF freigegebene Feld- oder Waldweg das kleinere Problem, da nur Ordnungswidrigkeit, Fahren ohne Fahrerlaubnis, da Straftat, allerdings das größere. Gruß, Michael | ||||
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