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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues aus dem Saargebiet. | 9 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 760498 | ||
Datum | 25.04.2013 06:02 MSG-Nr: [ 760498 ] | 3241 x gelesen | ||
Mahlzeit, es gibt einen Entwurf für ein neues Brandschutzgesetz. Nachzulesen hier Die Kernpunkte: - Altersgrenze rauf auf 65 - Vorbereitungsgruppen von 6 - 10 - Es gibt zukünftig bis zu 2 Kreisbrandmeister (Amtszeit 8 Jahre) - Für Schüler besteht zukünftig der Rechtsanspruch von der Schule für Einsätze und eine angemessene Zeit danach freigestellt zu werden - Rechtsgrundlage für First Responder (S 4 oben) und und und ... Absolutes Schmankerl war folgender Satz: Der Brandinspekteur oder die Brandinspekteurin wird unterstützt und vertreten durch bis zu zwei Kreisbrandmeister oder Kreisbrandmeisterinnen, im Regional- verband Saarbrücken durch bis zu zwei Regionalverbandsbrandmeister oder Re- gionalverbandsbrandmeisterinnen. Diese müssen die Befähigung zum Verbands- führer und Leiter einer Feuerwehr besitzen und werden in den Landkreisen durch den Landrat oder die Landrätin, im Regionalverband Saarbrücken durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrü- cken, nach Anhörung des Brandinspekteurs oder der Brandinspekteurin, der Wehrführer und Wehrführerinnen des jeweiligen Gemeindeverbandes sowie des für den jeweiligen Gemeindeverband gebildeten Feuerwehrverbandes für die Dau- er von acht Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | ||||
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