Hallo,
Geschrieben von Peter M.Die europäischen Führerscheinklassen kamen in der BRD erst mit der ersten EG-Richtlinie, ich sprach vom europäischen Mainstream, der auch in Österreich seit 1967 angewendet wurde, und da gab es die Klasse E sozusagen für "beliebige" Anhänger, die 18,75t resultieren aus der Begrenzung der Anhängelast bei durchgängiger Bremsanlage auf das 1,5fache des Zugfahrzeugs.
Ich ging vom deutschen Führerschein aus. Da gab es nie eine führerscheinrechtliche Grenze bei 18,75t. Die Beschränkung der Anhängelast auf das 1,5fache des ziehenden Fahrzeug gibt es in Deutschland nicht und gab es auch nie.
Führerscheinrechtlich sind folgende Grenzen vorhanden:
B: zul. GM Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5t oder zul. GM Zugfahrzeug max. 3,5t und zul. GM Anhänger max. 750kg
B96: zul. GM Zugfahrzeug max. 3,5t und zul. GM Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 4,25t
BE: zul. GM Zugfahrzeug max. 3,5t und zul. GM Anhänger max. 3,5t (kam erst mit neuester Änderung, vorher gab es bei BE in D keine Beschränkung der Anhängelast)
C1: zul. GM Zugfahrzeug 7,5t und zul. GM Anhänger max. 750kg
C1E: zul. GM Zugfahrzeug 7,5t und zul. GM Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 12t
Alte Klassen (ohne Umschreibung oder bei Umschreibungen mit Schlüsselzahlen auch heute noch gültig):
Klasse 3: zul. GM Zugfahrzeug bis 7,5t, Zug bis 3 Achsen, Tandemachsen unter 1m Abstand zählen als 1 Achse, zulassungsfreie Anhänger finden keine Berücksichtigung
Klasse 2: zul, GM Zugfahrzeug über 7,5t, Zug mit mehr als 3 Achsen
Die zwischen 1998 und 2013 gültigen Zusätze bei B und C1E mit dem Verhältnis zul. GM Anhänger zu Leermasse Zugfahrzeug spare ich mir jetzt, hab ich ja hier schon erwähnt.
Die 1,5-fache-Regelung gibt es zumindest in D nur zulassungsrechtlich, nicht fahrerlaubnisrechtlich. Die gilt auch nur für LKW, nicht aber z.B. für Zugmaschinen.
Gruß,
Michael
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