Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | AWG Handbuch | 26 Beiträge |
Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759958 |
Datum | 18.04.2013 13:28 MSG-Nr: [ 759958 ] | 5487 x gelesen |
Infos: | 18.04.13 AWG Handbuch 2.Auflage
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Gesetzliche Unfallversicherung
Druckbegrenzungsventil
Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo!
Ja vermutlich sollte man da unterscheiden.
Für mich ist der Gerätewart der, der den entsprechenden Lehrgang für die Durchführung der Prüfungen nach GUV 9102 hat. Denn in Bayern beinhaltet dieser Lehrgang ebenfalls Prüfungs- und Reperatur"anleitungen" diverser Amaturen. Somit sollte zumindest in BY der Gerätewart wissen, wie z.B. ein DBV geprüft und eingestellt wird.
Der "Gerätewart", der tanken fährt, Auto wäscht etc bei uns: Der Maschinist, der das entsprechende Fahrzeug zuletzt gefahren hat. (Klappt natürlich nicht immer perfekt). Oder im Fall der Kettensäge: Derjenige, der sie bedient hat, sorgt für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Defekte Gerätschaften werden dem Gerätewart mitgeteilt.
Weitergehende Maßnahmen in Sachen Wartung, TÜV, SP, Kundendienste usw Wird durch die "richtigen" Gerätewarte durchgeführt.
Also wenn Du den Lehrgang hast und die Prüfungen an Geräten nach GUV 9102 durchführst, mußt Du ja von deinem Kommandanten/Wehrleiter - wie auch immer - als Gerätewart bestellt worden sein. Oder wie handhabt ihr das?
mfg
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