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Thema | Sechstes 'A' in der Gefahrenmatrix, war: Gefahren an der Einsatzstelle | 24 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 759277 |
Datum | 11.04.2013 17:53 MSG-Nr: [ 759277 ] | 9103 x gelesen |
Hallo
Ich hänge mich mal an diesen schon recht alten Thread an:
Geschrieben von Ulrich C.Bei den Arbeiten an einem Buch [...] ist mir aufgefallen, daß diese Aufzählung nicht vollzählig ist. Ich schlage daher die Erweiterung um [...] Gefahren vor, die in der o.a. Liste nicht erfaßt sind, gleichwohl an Einsatzstellen zu den obigen mindestens gleichwertig sind: [...]
Beim lesen dieses kurzen Beitrags ist mir so ein Gedanke gekommen, weniger explizit auf dieses Beispiel bezogen:
Warum haben wir eigentlich in der Gefahrenmatrix (4A-C-4E, bzw. v.a. die erweiterten Versionen bis 5A-B-C-D-5E-F) keinen Punkt, der sowas und ähnliches beschreibt? Ich denke hier an kriminelle Handlungen im Allgemeinen (Übergriffe auf Rettungskräfte wurden hier ja erst lebhaft diskutiert) und Terrorismus/Anschläge im speziellen. Aber auch evtl. wichtige Fragen wie "Könnte es sich um eine Brandstiftung o.ä. handeln?" Ich könnte mir vorstellen, dass man ein "A - Anschlag/Kriminalität" mit in die Matrix aufnimmt. Damit hätte man diese Gefahren in die "standardmäßige Überlegung" mit einbezogen und hat nicht extra den Punkt "Könnte hier so etwas vorliegen?", an den man gesondert denken muss.
In Verbindung dazu sähe ich unter anderem HEIKAT.
Wie steht ihr dazu?
Natürlich wird es dadurch wieder ein Punkt mehr, aber ob es jetzt 14 oder 15 sind...
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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| 04.08.2006 08:22 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Gefahren an der Einsatzstelle |
| 11.04.2013 17:53 |
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