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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung mittels | 35 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 758873 | ||
Datum | 07.04.2013 21:12 MSG-Nr: [ 758873 ] | 20371 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex R. Wobei unser RW (BJ97) bereits damit ausgerüstet ist, m.W. mit Ausnahmegehn. Unser LF 8/6 von 2000 auch. Wird das vielleicht v.a. als Ausnahme genehmigt, wenn man an der Autobahn steht? Oder ist das allgemein recht einfach zu bekommen? MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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