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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschlussgründe JF und KiFeu | 11 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg | 758701 | ||
Datum | 05.04.2013 20:14 MSG-Nr: [ 758701 ] | 4301 x gelesen | ||
Hi Marcel, wie handhabt das euer Landes FwG bei den Einsatzkräften? Im FwG von BaWü stehen zum Beispiel im §13 als mögliche Entlassungsgründe aus dem Feuerwehrdienst: 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Ich glaube, dass lässt sich sinngemäß auch auf eine JF oder KiFeu bertragen!? Gruß Martin Meine Beiträge geben meine persönliche und PRIVATE Meinung. Ich äußere mich nicht im Namen meines Arbeitgebers, den Organisationen in denen ich Dienst tue, Familienangehörigen oder anderen Dritten. | ||||
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