Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Vom Truppmann zum Truppführer in BW | 14 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 756835 |
Datum | 17.03.2013 14:36 MSG-Nr: [ 756835 ] | 5025 x gelesen |
Geschrieben von Thorsten K.Merke: Es soll absolviert werden. Soll bedeutet in der Juristensprache aber nicht muss ! (Laut Google)
Hey,
In der VwV Feuerwehrausbildung ist geregelt, dass das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze sowie die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die Heißausbildung durchgeführt werden "sollen". "Sollen" bedeutet, dass diese Ausbildungsgänge durchgeführt werden müssen. Sofern aus persönlichen und organisatorischen dies nicht ermöglicht werden kann, kann in Ausnahmefällen auf diese Qualifikation verzichtet werden. Beispielsweise kann dies eine fehlende Atemschutztauglichkeit sein oder die Tatsache, dass keine Leistungsabzeichen-Abnahme durchgeführt wird bzw. keine Gruppe zustande kommt.
Quelle: Erlaeuterungen VwV-Feuerwehrausbildung
Das Ding also regelmäßig nicht zu machen wäre also nicht legitim.
Übrigens:
Neulich wurde berichtet, dass das Leistungsabzeichen auf Betreiben der KBMs in den Ausbildungsgang aufgenommen wurde, nachdem vielfach festgestellt wurde, dass die Qualität der TM2-Ausbildung in vielen Wehren leider zu wünschen lässt und das Eingangs-Niveau bei den weiterführenden Kreis-Lehrgängen daher relativ schlecht ist.
So weiß man wenigestens dass die allergrundlegensten Tätigkeiten mal intensiver geübt worden sein sollten...
So richtig glücklich ist darüber aber keiner.
Grüße
Daniel
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