Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Neubau von Rettungswachen | 33 Beiträge |
Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 754745 |
Datum | 25.02.2013 20:15 MSG-Nr: [ 754745 ] | 11571 x gelesen |
Persönliche Nachricht (über myForum)
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Daniel R.Ich hatte ja eben in der anderen Antwort schon geschrieben, daß es mich wundert, daß es doch tatsächlich drei Beiträge gebraucht hat, um den Schuldigen in Form des Architekten zu finden...
Ich wurde bereits per PN darauf aufmerksam gemacht und korrigiere das hier auch nochmal.
Ich meinte und meine hier schon den Bauherren, der das i.d.R immer das erste Mal macht und dem nicht nur die Aufsichtspflicht über die Bauausführung obliegt (das kann man als Dienstleistung auch kaufen, aber auch der Dienstleister braucht Input), sondern auch die Pflicht, dem Architekten taugliche Vorgaben zu machen.
Und wenn ich weiß, daß ich Sprinter als NEF fahre (die Wahrscheinlichkeit, daß der Architekt dieses Fahrzeug nie zu Gesicht bekommt, ist durchaus groß), dann kann ich keine PKW-Garage planen (lassen) und/oder muß mal den Zollstock auf dem Rohbau oder das Lineal auf dem Bauplan in die Hand nehmen. Wenn man, wie in Leonberg, Landesvorgaben für die einzige Wahrheit nimmt und den Realitätsabgleich unterläßt, dann kommt, was kommen muß...
MfG
Frank
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