Guten Abend,
ich hätte da mal eine rechtliche Frage.
Angenommen, es kam zu einem Verkehrsunfall, bei welchem Gefahrgut ausgetreten ist.
Neben der Feuerwehr war auch der Rettungsdienst und die Polizei im Einsatz.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Leute vom RD oder der Polizei bzw. deren Fahrzeuge kontaminiert wurden.
Wie würde hier mit der Dekontamination verfahren, insbesondere dann wenn sie aufgrund eines anderen Einsatzes die Unfallstelle verlassen müssten?
Hat hier die Dekon Vorrang? Gibt es rechtliche Grundlagen, einen Angehörigen einer anderen BOS zwangsweise an der E-Stelle zu halten und zu dekontaminieren, auch gegen deren Willen?
Es geht mir jetzt rein um die rechtliche Seite, dass man auf menschlicher Seite in freundlichem Ton die Situation klären könnte steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Carsten
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