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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt, der nächste Fall: Ruppichteroth | 74 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 752262 | ||
Datum | 30.01.2013 11:28 MSG-Nr: [ 752262 ] | 28352 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel H. Wenn der KdoW als Dienstwagen mit finanzieller Eigenbeteiligung verwendet wird, was ist daran auszusetzen wenn er damit privat herumfährt? Damit habe ich kein Problem. Ich hatte jetzt eigentlich daran gedacht, dass es zum Preblem werden kann (nicht muss), wenn man den Einsatz mit der Begründung Alkohol ablehnt aber gleichzeitig eine Fahrtüchtigkeit zum Führen eines KFZ unterstellt. Falls jetzt noch kommt, dass ja möglicherweise die Frau das Auto gefahren hat oder dass das Auto über nacht vor der Kneipe stehen blieb: Klar, kann alles sein. Und die Bewertung ob das richtig oder falsch war hängt von Einzeldetails ab, die Kenntnis der Nutzungsvereinbarung des Fahrzeugs betreffen. Ich wollte halt nur darauf aufmerksam machen, dass eine manchmal einfache und sachlich richtíge Antwort ggf doch neue Probleme schafft (schaffen kann). [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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