Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ? | 24 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 748457 |
Datum | 24.12.2012 12:00 MSG-Nr: [ 748457 ] | 11913 x gelesen |
Amtshilfe für den RD: Ist grundsätzlich kostenlos - dürfte also ausscheiden.
Ich bin mir nicht sicher, aber wie soll die Amtshilfe aussehen? Der Rettungsdienst wird ja auch oft von privaten Organisationen durchgeführt, bei denen ich jetzt keine "Amtseigenschaft" im Sinne der sonst üblichen Verwendung des Begriffes sehen kann. Die Rettungsdienstanbieter sind doch auch nicht Beliehene, sondern max. Verwaltungshelfer, oder? Aber wenn sie Verwaltungshelfer sind, dann für wen?
Für die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung, die als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sicherlich die Amtsträgereigenschaft erfüllt? Was wäre dann mit PKV-Patienten?
Hmm...Hat jemand eine Lösung?
Geschrieben von Thomas K. GoA: Sollte möglich sein, allerdings müsste das Rathaus dann die "Rechnung" an die / den Wohnungsinhaber direkt stellen, was wohl nicht gewollt ist.
Die GoA wäre ja nicht privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlich. Abgesehen davon, dass die Figur der öffentlich-rechtlichen GoA (was der BGH aber zugegeben regelmäßig ignoriert) durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken insb. angesichts des so ausgehebelten Vorbehalt des Gesetzes begegnet, bezweifel ich, dass es in einem derart durchnormierten Bereich wirklich einen Anwendungsbereich für die GoA gibt.Geschrieben von Thomas K.
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