News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Vordruck über entstehende Kosten | 25 Beiträge | ||
Autor | Domi8niq8ue 8W., Ottendorf / Sachsen | 747959 | ||
Datum | 19.12.2012 01:49 MSG-Nr: [ 747959 ] | 5335 x gelesen | ||
Guten Morgen, grundsätzlich ist das keine Aufgabe der Feuerwehr, vor allem nicht im Einsatz. Bei einer Alarmierung muss der EL entscheiden ob die Einsatztätigkeit zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört. Alles andere ist der Eigenverantwortung bzw. der Wirtschaft zu überlassen. Dabei sollte auch im Auge behalten werden, ob es sinnvoll ist die werktätigen Einsatzkräfte (während oder unmittelbar vor der Arbeit) mit solchen Aufgaben zu belasten und damit auch (event. unnötige) Kosten beim Arbeitgeber zu verursachen. Kostenbescheide (mit denen man bei einer Hilfeleistung (auch BBK) durch Beauftragung bei der "Servicenummer" 112 rechnen muss (wenn auch von der Versicherung übernommen) werden von der Verwaltung erstellt. Basis sind Satzungen und das Brandschutzgesetz. Man sollte aber die Menschlichkeit (und den Grund warum wir in der Fw sind - dem in Not geratenem Hilfe zu leisten) nicht ausser acht lassen... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|