Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | KLF und MLF gehören die Zukunft | 66 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 747693 |
Datum | 16.12.2012 17:18 MSG-Nr: [ 747693 ] | 33808 x gelesen |
Infos: | 15.12.12 Feuerwehrfahrzeugkonzeption des DIN-FNFW - Fassung 3. Mai 2012
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Staffellöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.Das wurde doch extra für RLP zunächst als StLF 10/6 genormt, weils da vorher das MLF als Länder-RL schon gab!
eben nicht. Fahrzeuge dieser Art (Fahrgestell bis 7,5t, teils auch etwas mehr, 600-1000l-Tank, Serien-Doka, festeingebaute Pumpe, Grundbeladung irgendwo in der Region TSF-W bis LF8/6 bzw. später LF10/6) sah ich erstmals auf der Interschutz 2000 in Augsburg und später vielfach in ganz Deutschland bei diversen Feuerwehren, lange bevor da einer in RLP die MLF-Richtlinie rausbrachte. In RLP kam das erst auf, als einige Feuerwehren sowas auch beschaffen wollten, aber weil nicht genormt, keinen Zuschuß bekamen. Erst nach einigen Jahren wurde daraus die MLF-Richtlinie, da fuhren solche Fahrzeugen in anderen Bundesländern schon haufenweise rum (mir sind alleine in unserem saarländischen Nachbarkreis ca. 10 Fahrzeuge bekannt, die vor der MLF-Einführung in RLP und damit erst recht vor der StLF-Norm beschafft wurden), nur wurden die dort, angelehnt an eine Sonderausführung eines bestimmten Herstellers, KTLF genannt. Waren im Prinzip LF8/6 mit Staffelkabine. Andernorts wurden die TSF-W (Sonder) oder auch nur TSF-W genannt, obwohl die außer der Grundbeladung nichts mit einem TSF-W gemeinsam hatten, insbesondere wenn da eine festeingebaute Pumpe statt einer TS drin war.
Geschrieben von Ulrich C.genau - am besten normt sich jedes Land was es will - oder den Feuerwehren "erlaubt"....
Naja, wie bekommst du die Auswüchse eher in den Griff:
- Der RLP-Weg: Es werden nur Normfahrzeuge bezuschußt, für ein paar wenige Sonderfahrzeuge und Ausnahmen gibt es klar definierte Technsiche Richtlinien, es erfolgt eine Abnahme der Fahrzeuge durch die Landesfeuerwehrschule, dass das Fahrzeug der Norm oder Technischen Richtlinie entspricht, bevor der Zuschuß fließt.
- Der Weg anderer Bundesländer: Zuschüsse zur Fahrzeugbeschaffung fließen pauschal in den Landkreis, der oberste Feuerwehrmann des Kreises (wie auch immer der heißt) verteilt dies an die einzelnen Wehren und entscheidet selbst, was bezuschußt werden kann und was nicht.
Ich kann dir sagen, dass ich ein Nachbarbundesland kenne, in dem das wie im zweiten Fall beschrieben funktioniert. Die Anzahl der nicht-normkonformen Fahrzeuge in diesem Bundesland würde ich als sehr hoch einschätzen, unter anderem gibt es da auch TSF-W auf 11-Tonner...
Gruß,
Michael
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