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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 746341 | ||
Datum | 30.11.2012 12:12 MSG-Nr: [ 746341 ] | 3778 x gelesen | ||
Hallo Heinrich, Sobald man grundsätzlich Zweifel an der Einsatztauglichkeit eines FM habe, dann ist die Führungskraft (Komandant etc.) sowieso verpflichtet entsprechende Nachweise einzufordern oder Nachweise zu ermöglichen. Sei´s jetzt die G26 oder sonstiges. Soweit sich diese Zweifel nicht ergeben, warum sollte ich dann die Verpflichtung haben, in anderen als den gesetzlich vorgegebenen Zeitabständen, solche Nachweise einzufordern/zu veranlassen. Die geforderten Nachweise bezüglich Führerscheinbesitz sehe ich da etwas kniffliger. mkg Werner | ||||
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