Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde/Stadtjugendfeuerwehrwart | 19 Beiträge |
Autor | Jens8 S.8, Reichshof / NRW | 744517 |
Datum | 12.11.2012 19:33 MSG-Nr: [ 744517 ] | 5563 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Einen schönen guten Abend,
ich hätte da auch mal wieder eine Frage, in der Hoffnung, dass mir da einer weiterhelfen kann.
Kann man als Gemeindejugendfeuerwehrwart gleichzeitig stellvertretender Einheitsführer einer Löschgruppe sein?
Meines Erachtens geht das eigentlich nicht, wenn ich mir den § 14 Absatz 3 LVO FF in Verbindung mit § 16 LVO FF anschaue.
§14 Abs. 3 LVO FF
Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart und die Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder der Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart werden durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr als Beauftragte für die Jugendfeuerwehr bestellt. Gruppen- und Zugführerinnen bzw. Gruppen- und Zugführer werden für die Dauer von jeweils 6 Jahren bestellt.
§ 16 LVO FF
Doppel- und Mehrfachfunktionen sind nur zulässig, soweit Interessenkonflikte nicht zu befürchten sind und eine ordnungsgemäße Wahrnehmung aller Funktionen durch die Angehörige oder den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet ist.
Als Einheitsführer geht es definitiv nicht, aber gilt das auch für den Stellvertreter?
Besten Dank schon einmal für eure Antworten! :-)
VkG
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| 12.11.2012 19:33 |
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., Reichshof |
| 12.11.2012 19:40 |
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Stef7an 7R., Garnsdorf |
| 12.11.2012 19:48 |
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., Reichshof | |