Der LFV RLP hat nach Auswertung der erlassenen und auf Mindeststandards bedachte Fahrberechtigungsverordnung die hohe Verantwortung der agierenden Personen erkannt und den Entschluss gefasst eine einheitliche und möglichst rechtssichere Ausbildung für die regionalen Intruktoren (ausbildungsberechtigte Person) und die entsprechenden Prüfer für die Fahrberechtigungsverordnung anzubieten.
Einladung zum Seminar
PS: Mein Begriff des Tages ist übrigens "fahrlehrerähnliche Tätigkeit"
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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