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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührenbescheid der Feuerwehr über 543,33 Euro für 0,3m² Spanplatte | 49 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 740043 | ||
Datum | 27.09.2012 21:59 MSG-Nr: [ 740043 ] | 17016 x gelesen | ||
http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=116648 Der Einsatz von drei Fw-Fahrzeugen für den Notverschluss einer zerschlagenen Scheibe von 50*60cm ist aus meiner persönlichen Sicht doch mit sehr viel taktischer Reserve gefahren worden. Der Gebührenbescheid über 543,33 Euro zum "Kostenersatz" ist für die Hauseigentümerin sicher auch nicht wirklich lustig. Ich möchte diesen Artikel mal zum Anlass nehmen der Forumsgemeinde ein paar Fragen zu stellen, ich bitte um sachliche Beiträge. Muss bei solchen Forderungen der Bürger nicht irgendwann Angst haben, die 112 wählen, da der folgende Kostenbescheid ein unkalkulierbares Risiko dar stellt? Schaden solche Gebührenbescheide unserem Ansehen als Feuerwehr? Wie wird der Kostenersatz bei euch gehandhabt? Hat der Bürger uns als kommunale Einrichtung Feuerwehr, nicht schon mit seinen Steuern und Abgaben finanziert? (Kostenersatz für das Material außen vor) Grüße aus dem thüringer Südharz Thomas E. ... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann! Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V. | ||||
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