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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren? | 8 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738368 | ||
Datum | 14.09.2012 11:13 MSG-Nr: [ 738368 ] | 3204 x gelesen | ||
hallo, bei einer Recherche hab ich mal im Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) nachgeschaut wie dort das Feuerwehrwesen in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren geregelt ist. Aus Baden-Württemberg bin ich gewohnt daß im Feuerwehrgesetz auch in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren recht viel geregelt ist. Z.B. § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (für Bawü) Wenn ich mir jetzt das Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz (SächsBRKG) finde ich im Abschnitt 3 nur 10 Paragraphen in denen im Vergleich zu Bawü das Feuerwehrwesen relativ "oberflächlich" behandelt wird. Wo finde ich da z.b. die Regelungen über die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes? Wie wird das in Sachsen geregelt? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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