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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKosten der Rettung - wer zahlt ? - war: Zuständigkeit auf Autobahn ...3 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg734430
Datum14.08.2012 18:08      MSG-Nr: [ 734430 ]1946 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Christian F.Spannend ist dabei eben folgende Konstallation.
Fahrer des Fahrzeugs ist alleinbeteiligt und Verursacher des Unfalls. Dieser Fahrer ist eingeklemmt. Die Haftpflichtversicherung ist hier nicht zuständig (würde gf. nur die Rettung eingeklemmter Mitfahrer bezahlen). Wenn nicht eine Unfallversicherung vorliegt die Bergungskosten mit einschließt die das deckt, dann kann der Fahrer seine eigene Rettung anschließend selbst bezahlen...

war ja seither kein Problem das Personenrettungen nach der früheren Gesetzeslage von der Gemeinde finanziert wurden.

Da bin ich mal gespannt wie sich die Rechtssprechung in diesen speziellen Fällen entwickelt.

Muss die Gemeinde jetzt die Kosten anteilig nach Fahrer und Mitfahren aufschlüsseln?

MkG Jürgen Mayer

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 14.08.2012 17:19 Chri7sti7an 7F., Wernau Zuständigkeit auf Autobahn an Kreisgrenze
 14.08.2012 18:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.08.2012 19:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.08.2012 21:05 Thom7as 7K., Hermeskeil

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