Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kollegendiebstahl im Amt | 19 Beiträge |
Autor | Eric8 M.8, Berlin / Berlin | 734126 |
Datum | 12.08.2012 22:17 MSG-Nr: [ 734126 ] | 8031 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
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Liebe Kollegen,
Folgender Sachverhalt:
Auf einer Gruppenwache einer BF hängt die Feuerschutzkleidung offen in der Fahrzeughalle (Bitte keine Diskussion über S/W-Trennung-Ist dort halt leider noch so und geht nicht anders).
Zum Dienstantritt wurde bemerkt, das ein Messer (Wert ca. 60-70 Euro) von der Feuerschutzjacke entwendet wurde.
Es war mittels Karabiner an der Antennenschlaufe der Funkgerätetasche links gegen Verlust gesichert. Das Messer hing nie offen an der Jacke, sondern war in der Tasche. Der Karabiner war jedoch nach wie vor an der Jacke, lediglich das Messer wurde entwendet.
Ein Täter wurde bisher nicht gefunden. Mittels Aushang wurde der "Kollege" ausdrücklich gebeten, es wieder mit Fristsetzung von 8 Tagen zurückzugeben. Sofern dies nicht geschehen sollte, wird der Diebstahl der AL gemeldet.
Ein Zugriff Externer ist auszuschliessen.
Vorerst habe ich folgende Fragen:
- Inwieweit kann man zivilrechtlich vorgehen?
- Inwiefern ist der Dienstherr in der Pflicht dem nachzugehen und zu reagieren, zumal kein Täter gefunden ist derzeit? (In der Vergangenheit kam es schon zu mehreren "kleineren" Diebstählen)
MkG
Eric Martini
Sauver ou périr
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| 12.08.2012 22:17 |
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Eric7 M.7, Berlin |
| 12.08.2012 22:43 |
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Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck |
| 12.08.2012 23:12 |
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., Hamminkeln |
| 12.08.2012 23:13 |
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Eric7 M.7, Berlin |
| 12.08.2012 23:19 |
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., Hamminkeln | |