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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Objektbegehung - Genehmigung durch GBM? | 10 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 730619 | ||
Datum | 13.07.2012 20:15 MSG-Nr: [ 730619 ] | 6717 x gelesen | ||
Moin, müssen für Objektbegehungen/ Dienstabende die Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister vorliegen? Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass im Rahmen der regelmäßigen Einsatzvorbereitung eine Absprache mit dem Betriebsverantwortlichen völlig ausreicht? Vor allem wo ist die Grenze zwischen Objekt und Objekt. Ich finde dass solch eine Regelung den flexiblen Übungsbetrieb unnütz einschränken würde. Welche rechtlichen Grundlagen greifen da? Normalerweise gelten in Nds ja. die Mustersatzungen in den Gemeinden, die unter anderem diese Aufgaben auf Ortswehrebene aufführen? Gruß Sven | ||||
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