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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einheitliche einsatzbekleidung | 46 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 729829 | ||
Datum | 06.07.2012 12:03 MSG-Nr: [ 729829 ] | 21882 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver R. Aber im Schadensfall wird sich der Verantwortliche sicher die Frage gefallen lassen müssen warum er sich nicht daran gehalten hat. Antwort: "Da die ausgesuchte PSA eine gleichwertige (bessere) Schutzwirkung hat als das vorgschriebene." Geschrieben von Oliver R. Des weiteren glaube ich das solch eine Richtlinie des Landes eine "gute" Grundlage für das Gespräch mt den Kostenverantwortlichen der Gemeinde ist. Mag sein. Nur wird dann der Kostenverantwortliche wie du es nennst auch die Frage stellen auf welcher Grundlage das Land solche Vorgaben macht. Und dann bist du wieder am Zuge... MkG Marc | ||||
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