Hallo Forum,
kann mir jemand sagen, welche Mindeststärke eine BF in Niedersachsen haben muss?
Ich meine mal gehört zu haben, dass eine BF mindestens einen Zug stellen muss. Im Rahmen der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplan für unsere Feuerwehr wird momentan in Betracht gezogen, die Freiwilligen mehr einzubinden. Hierbei stellt sich jetzt die Frage, wie viele der Stellen eines (AGBF)-Zuges dürfen durch Freiwillige besetzt werden? Konkret geht es darum, dass Nachts und am Wochenende Schutzziel 2 (die 2. Staffel) von der Freiwilligen gemacht werden soll und so nur noch 10 Funktionen (Schutzziel 1) von der BF gestellt werden. Tagsüber soll die BF alle 16 Funktionen stellen.
Um es mal zu übertreiben: Dürfte man eine BF so weit reduzieren, dass z.B. nur noch der Einsatzleiter von der BF kommt, den Rest stellen Freiwillige (sofern Ausreichend vorhanden und immer im Rahmen der Hilfsfrist greifbar)? Das wäre genau genommen ja nicht mal das, was eine HAW ist. Daher meine Frage nach der Mindeststärke für eine BF. Ich wäre über jede Info mit Hinweisen auf Gesetze/Verordnungen etc. dankbar. WIe gesagt, das ganze bezieht sich auf Niedersachsen.
Mit freundlichen Grüßen
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