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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung und Gleichstellung von ha BF/ WF-Angehörigen | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 728344 | ||
Datum | 19.06.2012 15:48 MSG-Nr: [ 728344 ] | 3403 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich hätte da zwei Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt. Erstens: irgendwo habe ich mal gehört, dass hauptberufliche Berufs-/ Werkfeuerwehrleute von der Pflicht, bei einem Schadensereignis Erste Hilfe zu leisten, befreit sind, sofern diese gerade auf dem Weg zum Dienst sind. Kann mir jemand auf die schnelle sagen, wo ich das nachlesen kann, bzw. ob das überhaupt richtig ist? Oder gelten hier Ländervorschriften? Meine zweite Frage ist eher rein informativer Natur. Heißt es bei einer Werkfeuerwehr nicht eigentlich "Arbeitskleidung" und "ich gehe zur "Arbeit"", anstelle von "Dienstkleidung" und "ich habe heute "Dienst""? Mir wurde das nämlich mal so erklärt, dass zum Dienst erscheinen eigentlich nur Beamte können. Gibt es da echt eine genaue (rechtliche) Trennung oder hat es sich einfach eingebürgert, bei den WFen sich des gleichen Sprachgebrauchs zu bedienen? Vielen Dank schon mal und schönen Abend noch Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | ||||
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