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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alterskameraden und Versicherungsschutz... | 1 Beitrag | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 726160 | ||
Datum | 31.05.2012 17:54 MSG-Nr: [ 726160 ] | 2455 x gelesen | ||
Aktueller Newsletter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit Aussagen zum Versicherungsschutz, z.B. wenn Alterskameraden an Einsätzen und Veranstaltungen teilnehmen. Gerade auch im Hinblick auf diese Broschüre von letztem Jahr frage ich mich gerade, wieso es da Differenzen bei Veranstaltungen zwischen Alterskameraden und Aktiven gibt. Lt. Broschüre: "Gesellschaftliche Veranstaltungen der Altersabteilung sind unversichert." Lt. Broschüre u.a. für den aktiven Bereich: "Ausflüge bis zu zwei Tagen stehen dabei grundsätzlich unter Versicherungsschutz, wenn die Reise nach dem Programmablauf der Kameradschaftspflege dient." Müssen Alterskameraden die Kameradschaft nicht mehr pflegen? Nach diesen beiden Schriften bin ich dann als Aktiver beim Kameradschaftsabend versichert, die Alterskameraden aber wiederum nicht? Wenn ich sie aber dann beim Tag der offenen Türe oder bei "Jubiläumsveranstaltungen" mitwirken lasse, sind sie es dann anscheinend doch wieder? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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