Hallo,
hat hier jemand Erfahrungen mit der Zulässigkeit von Seilwinden zum Einziehen der Schwerlasttrage in den RTW. Angeblich soll die Verwendung von Seilwinden in Kombination mit einer Rampe nicht mehr zulässig sein. Ist das richtig?
Gruß
Thomas E.
... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!
Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V.
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