| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 725320 |
| Datum | 23.05.2012 12:12 MSG-Nr: [ 725320 ] | 24899 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Hallo,
Geschrieben von Harald S.Natürlich kann der Gerätewart das selbst machen. Das würde ich dann aber sehr vorsichtig angehen und lange Listen machen, da diese ja schon da sind. Einfacher ist es da den Hänger eben über die Tüv bahn zu schicken und den Schrieb als Regelmäßige Prüfung nehmen. immerhin besteht der Gesetzgeber darauf, das ein unbhängiger SV die Fz prüft. also würde ich mich da anhängen. Bei einem Unfall wird dir sonst die gesamte Prüprozedur zerlegt und hinterfragt. Insbesondere was du nicht geprüft hast. Beim Externen Prüfer sieht das anders aus, der hat sein Schema, und wenn der einen schlechten Tag hatte ist das Pech und niemand fragt DICH ;-)
Es gibt sinnvollere Methoden Geld zu sparen.
Leider hilft dir die regelmäßige HU auch nicht weiter. Zwar ist die gesetzlich bei zulassungspflichtigen und einigen zulassungsfreien Fahrzeugen gefordert, Halter bzw. Fahrer haften aber für die Verkehrssicherheit. Und, Extrembeispiele mal außen vor gelassen, wenn du mit einem HU-Bericht von vor 23 Monaten kommst, hilft dir das auch nicht weiter, wenn jetzt die Bremsen versagen.
Geschrieben von Harald S.Na, ich hoffe doch sehr das die Versichert ist. Mein Stromagregat beim Camping ist es ja auch über meine Privathaftpflicht. Ist halt ein anderes Thema bis du Räder drunter Schraubst und ans Auto anhängst.
Und genauso gehe ich davon aus, dass zulassungsfreie FW-Anhänger eben über die Gemeinde versichert sind. Ist nicht mein Problem, wenn nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen, ob und wie die Gemeinde andere Dinge versichert hat, das ist deren Aufgabe.
Geschrieben von Harald S.Ein Problem hast du, sobald du das Fahrzeug von jemandem anderen ziehen lässt, weil deine Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen. Das mit dem IRGENDEINEM Kennzeichen habe ich vorher übersehen.
Und was ist mit KatSchutz, Landkreis, Gemeinde, Bund, THW Fahrzeugen, die dir in einer Notlage nun nicht mehr helfen können?
Warum? Das Folgekennzeichen muss zu einem Zugfahrzeug des Fahrzeughalters des Anhängers gehören. Wem das Zugfahrzeug gehört, ist letztlich egal.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|