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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFeuerwehranhänger ohne TÜV????53 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW725309
Datum23.05.2012 11:14      MSG-Nr: [ 725309 ]25060 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Harald S."Fordere Wechselkennzeichen (Konzept) für alle Fahrzeuge, die in Verlegenheit kommen könnten den Hänger zu ziehen."

Dazu müßte man klären, ob nicht wie bei der Landwirtschaft ein Kennzeichen eines der in Frage kommenden Fahrzeugen des Halters ausreicht. Dürfte hier auch so sein.


Das war mir klar, und was ist wenn die Nachbarwehr bei Euch mal eben den Anhhänger nachbringen soll? Oder Das fahrzeug, das in die Werkstatt muss den Anhänger mitnehmen kann? Oder oder oder. Also mus ein Wechselkennzeichenkonzept her. Früher hatten alle Fahrzeuge mit Kupplungein zusätzliches Kennzeichen für den Anhänger mit. Schön, wenn das dann einfach angebracht werden kann.

Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Harald S."Mache eine Risikobetrachtung bezüglich Technischer Mängel un orientiere dich dabei an ähnlichen Fahrzeugen
Führe das Fahrzeug zukünftig alle 2 Jahre einem Sachverständigen vor, um die allgemeine Verkehrssicherheit nachzuweisen."

Wozu soll das gut sein? Auch der TÜV ist bezüglich Haftung völlig außen vor, wenn du direkt nach der HU vom Hof fährst und dir die Bremsen versagen. Auch wenn nachweislich der Schaden schon vorher bestand. Für den verkehrssicheren Zustand ist und bleibt, egal ob mit oder ohne HU-Pflicht, der Halter und der Fahrer zuständig.

Das ist der kleine aber feine Unterschied zwichen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Lasse ich prüfen und der Bremsendefekt fällt nicht auf, ist das Pech. Lasse ich nicht prüfen ist das ein Problem, bei der Prüfung wäre es ja aufgefallen.

Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Harald S."Erfrage die Versicherung dieser Anhänger. Im Sportbereich werden die grünen Nummern versichert, um Versicherungslücken zu vermeiden, die bei einer Trennung vom Zugfahrzeug entstehen.
Als Beispiel wird da dargestellt, der Anhänger, der sich bei 80km/h verabschiedet und nur noch 30-75Sekunden über das Zugfahrzeug versichert ist. Spätestens bei einem Richtungswechsel oder dem ersten Stehenbleiben (auf der Überholspur) ist der Schutz weg. "

Der Anhänger ist mit dem Zugfahrzeug versichert, auch wenn er sich von diesem löst. Der einzige Fall, wo du eine separate Versicherung brauchen kannst, ist beim rangieren von Hand oder wenn der abgestellte Anhänger sich z.B. am Berg selbständig macht. Das aber ist ein Problem der Verwaltung, nicht das der Feuerwehr selbst.

Das ist einmal falsch und einmal fast richtig. Die Versicherung des zugfahrzeuges deckt nur solange ab, bis der Anhänger zu einer eigenen Einheit wird. Spätestens, sobald der Hänger also steht, ist er als eigene Einheit zu sehen. Problematisch ist dabei, das der Anhänger im Fall einer Trennung irgendwo steht, und eventuell eine Gefahr darstellt. Uns wurden damals Horrorbeispiele dargestellt, da ragte die Anhängerkupplung in die Überholspur der gegenfahrbahn und wurde knapp 60 Sekunden nach dem Unfall von einem Fahrzeug getroffen. Der Versicherungsschutz wurde damals versagt.
Spätestens sobalt aber jemand den Anhänger falsch abstellt, und das Ding den Berg runter rollt, ist Zappenduster. (Wer legt den noch die Klötze unter?)
Fast richtig ist natürlich, das der Halter für die Versicherung zuständig ist. Aber der Fahrzeugführer ist immer in Haftung, und kann bei einer Vergesslichkeit der Verwaltung in diese genommen werden.

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 23.05.2012 00:42 Mart7in 7E., Ergolding
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