| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 725263 |
| Datum | 23.05.2012 07:46 MSG-Nr: [ 725263 ] | 25998 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Martin E.Der Anhänger sollte das gleiche Kennzeichen haben, von dem Fahrzeug von dem es gezogen wird.
was dann aber wiederum bedeutet, dass der Anhänger ausschließlich von ein und dem selben Fahrzeug gezogen werden kann. Die Flexibilität, den Hänger, bei Ausfall des Zugfahrzeuges, auch mal mit einem anderen Fahrzeug zu ziehen, etfällt dann.
Wir hatten dies einmal bei einem Beleuchtungsanhänger gemacht, den wir als absolutes "Ergänzungsfahrzeug" betrachtet haben. Der Vorteil war tatsächlich die nicht mehr notwendige TÜV-Abnahme. Das gilt m.W. aber wirklich nur dann, wenn der Hänger nicht selbst zugelassen wird. Wenn Euer Hänger dem Landkreis gehört, dann müsste dieser den doch auch zugelassen haben?
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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