News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 725255 | ||
Datum | 23.05.2012 06:36 MSG-Nr: [ 725255 ] | 28360 x gelesen | ||
Hallo Nein das ganze gibts sogar höchstoffiziell: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind g Anhänger für Feuerlöschzwecke, und das in Verbindung mit: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei. Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein. Dadurch das der TSA ein Anhänger für Feuerlöschzwecke ist ist er schon mal Zulassungsfrei. Und dadurch das er Zulassungsfrei ist fällt er auch nicht in die Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|