Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722655 |
Datum | 24.04.2012 12:26 MSG-Nr: [ 722655 ] | 9760 x gelesen |
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Feuerwehrmann
Geschrieben von Christian T.In meinen Augen sind die Bedingungen für den Versicherungsfall erfüllt: Weg zum Feuerwehrhaus ist versichert.
Ist das wirklich so?
Wenn ich mich aus langeweile an einem Sonntag dazu entscheide, ins Büro meines Arbeitgebers zu gehen um zu arbbeiten und mir passiert auf dem Weg dahin etwas, ist das dann ein Wegeunfall der über die BG läuft? Und das auch dann, wenn es eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers gibt, die besagt dass Mehrarbeit (insbesondere an den Wochenenden) nur mit Genehmigung des Vorgesetzten zu lässig ist?
Und wenn die Gemeinde (bzw. der Kommandant) die Dienstanweisung erläßt, dass nur über FME zum jeweiligen Einsatz alarmiertes Personal ausrücken darf (mir ist ein solcher Fall bekannt), dann stellt sich die Frage, ob es einen dienstlichen Grund gibt, sich zum Feuerwehrhaus zu begeben. Und liegt dieser dienstliche Grund nicht vor, ist dann noch ein Versicherungsfall gegeben?
Ich denke zu sagen "immer wenn ich mich auf den Weg zur Feuerwehr mache bin ich versichert" ist deutlich bzu kurz gegriffen.
In der Tat ist es so, dass das in sicherlich vielen Wehren eine Grauzone ist. Auch wer sich wann zu welchem Zweck zum Feuerwehrhaus begibt und dort einer Tätigkeit nachgeht.
In diesem hier zuerst genannten Fall (Unfall mit Saschschaden) kommt noch die Tatsache dazu, dass es sich bei einem Vermögensschaden um eine direkte Ersatzpflicht der Gemeinde an den FM handelt. d.h. ihm ist der Nachteil zu ersetzen, der ihm durch den Dienst in der Wehr entstanden ist (d.h. hier Verlust Schadensfreiheitsrabatt bei der Haftpflicht und ggf. Übernahme der Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs falls keine Vollkasko). Da geht es - wenn die Kommune nicht versichert ist - um echtes eigenes Geld. Da verstehe ich es schon, dass eine Kommune sagt "ich zahle nur für die Schäden die den Leuten entstanden sind, die auch offiziell alarmiert wurden".
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 24.04.2012 08:47 |
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