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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 R.8, Essen / Nordrhein-Westfalen | 722627 | ||
Datum | 24.04.2012 10:11 MSG-Nr: [ 722627 ] | 10013 x gelesen | ||
Hallo Otti, es geht NICHT um das Mithören sondern tatsächlich um den Versicherungsgrund ... die Feuerwehr will ja dass die Feuerwehrdienstleistenden auch zum Einsatz kommen aber dürfen auf Anordnung von der zuständigen Stadtverwaltung die Schleife 002 nur an Führungskräfte verteilen und da der Kollege Huber keine Führungskraft ist, darf er diese auch nicht haben. Keineswegs will ich mit meinem Thread dass Kollege Huber nicht mithören darf ... das wurde FALSCH von dir interpretiert! | ||||
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