Rubrik | Einsatz |
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Thema | Großschadensereignis Einsatzleiter vor Ort | 11 Beiträge |
Autor | Thom8as 8L., Erndtebrück / NRW | 721121 |
Datum | 11.04.2012 09:14 MSG-Nr: [ 721121 ] | 7470 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hallo zusammen,
ich bin Student und schreibe derzeit meine Diplomarbeit zum Thema Mobile Reportingmechanismen. Derzeit sitze ich an einem Kapitel über den Organisationsaufbau und die Weisungsrechte bei einem Großschadensereignis (Da die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind, spezialisiere ich mich auf NRW, evtl. gibt es aber auch für meine Frage eine allgemeine Regelung).
Früher gab es eine Einsatzleitung und eine technische Einsatzleitung, jeweils mit einem Einsatzleiter. So wie ich das verstanden habe gibt es allerdings in NRW die technische Einsatzleitung nicht mehr. Laut FwDV 100 ist nur von einer Einsatzleitung die Rede und es wird gesagt, dass die Befehlsstelle dieser Einsatzleitung sowohl vor Ort als auch stationär sein kann. Ist es einfach so, dass wenn die Einsatzleitung vor Ort agiert spricht man von einem "Einsatzleiter vor Ort" und sonst nicht? Wer ist vor Ort der Leiter wenn die Einsatzleitung stationär entfernt ist? Gibt es dazu Regelungen?
Im FSHG steht "Bis der Einsatzleiter die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz." Das würde doch bedeuten, dass der Einsatzleiter immer vor Ort ist oder?
Ich verstehe das nicht so recht.
Kann mich da einer bitte aufklären?
Viele Grüße,
Thomas.
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| 11.04.2012 09:14 |
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Thom7as 7L., Erndtebrück | |