Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 719017 |
Datum | 26.03.2012 12:41 MSG-Nr: [ 719017 ] | 11159 x gelesen |
hallo,
Geschrieben von Thorsten H.Die Frage ist, wie kann ich mein Jahr/ meine Veranstaltungen planen, dass es gar nicht erst soweit kommt.
gar nicht weil:
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." Oberverwaltungsgericht Münster, 10 Az. 63/86 vom 11.12.1987
Ich kapiers einfach nicht wo das Problem bei der Hauptversammlung liegen soll.
An dem Abend wo die Feuerwehr (in der Regel) fast vollständig im Feuerwehrhaus sitzt ist doch der Brandschutz mehr wie sichergestellt. Egal ob da Wahlen sind oder nicht.
Falls doch mal eine Wahl wegen einem Einsatz in die Hose geht gibt es genug Möglichkeiten den Vorgang zu aller Zufriedenheit nachzuholen. Sie es am selben Abend oder falls notwendig an einem weiteren Versammlungstermin der dann halt first- und formgerecht einberufen werden muss. Die zusätzliche Kosten sind meiner Ansicht nach dem System "Freiwillige Feuerwehr" geschuldet und sicherlich in jeder Gemeinde tragbar.
MkG Jürgen Mayer
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