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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 718377 | ||
Datum | 18.03.2012 15:46 MSG-Nr: [ 718377 ] | 10230 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian R. die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren regelmäßig (durch Gesetz) außer Kraft gesetzt. Ist es zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren notwendig, Fotos zu machen? MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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